AKTUELLER HINWEIS

Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund stark gestiegener Fallzahlen derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten - insgesamt oder bei einzelnen Verfahrensschritten - kommen kann. Sobald der Schlichtungsantrag geprüft bzw. der Schlichtungsvorschlag erstellt wurde, werden wir Sie informieren. 
Aktuell beträgt die Wartezeit bis Ihr Antrag in Bearbeitung genommen wird bis zu vier Monate. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung.

Vorsicht bei drohender Verjährung

Schlichtungsanträge können nur unter bestimmten Voraussetzungen die Verjährung hemmen, vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Hier ist gerade für rechtliche Laien Vorsicht geboten und eine rechtliche Beratung kann sinnvoll sein (nähere Informationen hier).

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Streitfall

Als neutrale Schlichtungsstelle helfen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.

Wir werden immer dann aktiv, wenn ein erster Versuch einer direkten Einigung zwischen beiden Seiten erfolglos war.

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Was ist eigentlich Schlichtung?

Schlichtung ist nicht einfach ein Kompromiss, sondern bietet viele Vorteile so wie die neutrale rechtlichen Bewertung eines Falles.

Beispiele

Sie möchten einen Schlichtungsantrag stellen?

Wenn Sie einen Antrag bei uns einreichen möchten, sind Sie hier an der richtigen Stelle. Einfach hier klicken!

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